Allgemeine Geschäftsbedingungen
Direkt-Verlag, Fachpublikationen Thomas Müller
§ 1 Regelungsumfang
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
uns erteilten Aufträge, insbesondere die Aufträge zur Veröffentlichung
von Anzeigen in Printmedien und/ oder im Internet sowie die Aufträge zur
Beilegung beziehungsweise Einheftung von Werbeprospekten in Druckschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch bei unserer
widerspruchslosen Entgegennahme nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertrag
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind unsere Angebote
freibleibend. Ein verbindlicher Auftrag kommt entweder mit unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder mit Auftragsdurchführung, insbesondere mit Veröffentlichung
der Anzeige zustande.
(2) Wir behalten uns vor, Aufträge insgesamt oder teilweise abzulehnen,
wenn die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der Form der zu veröffentlichenden Anzeige, für uns unzumutbar
ist.
(3) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht eindeutig
als solche erkennbar sind, werden von uns als Anzeige kenntlich gemacht.
§ 3 Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Auftrag
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für den Inhalt des uns
erteilten Auftrags, bei Anzeigenaufträgen insbesondere die presse-, wettbewerbs-
und urheberrechtliche Verantwortung für die Anzeige, und hat uns deshalb
von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Auftragserteilung und/oder
der Auftragsdurchführung freizustellen.
§ 4 Fristen, Termine, Verzug
(1) Fristen/Termine sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich
und schriftlich bestätigt haben. Erscheinungstermine beziehen sich jeweils
auf den angegebenen Kalendermonat. Fristen beginnen frühestens zu dem Zeitpunkt,
an dem wir von der verbindlichen Auftragserteilung Kenntnis erlangen, jedoch
nicht, bevor uns die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen
und Gegenstände, insbesondere Anzeigenvorlagen, vollständig vorliegen.
(2) Verschiebungen von Erscheinungsterminen z.B. aufgrund fehlender oder
mangelhafter Druckvorlagen behalten wir uns vor, soweit die Verschiebung
einen Zeitraum von 14 Werktagen nicht überschreitet. Der Auftraggeber
wird über die Verschiebung informiert.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vereinbarte Fristen und Termine
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit danach
nach billigem Ermessen zu verlängern, beziehungsweise zu verschieben. Der
höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die frist- beziehungsweise
termingerechte Auftragsdurchführung ohne unser Verschulden wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, insbesondere Rohstoffmangel, Energieknappheit, Streik
und Aussperrung, Rechnerausfall sowie sonstige Betriebsstörungen, gleich,
ob diese Ereignisse bei uns selbst oder bei Dritten (Lieferanten, Netzbetreibern)
oder im öffentlichen Verkehr eintreten.
(4) Im Falle des Verzuges ist unsere Haftung auf max.30 % des Auftragswertes
beschränkt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Auftragsvergütung, die Zahlungsfrist sowie etwaige Preisnachlässe
richten sich nach unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.
Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechnungstellung. Das Netto-Zahlungsziel
beträgt 14 Tage.
(2) Der Auftraggeber trägt zusätzlich die Kosten für die Anfertigung zur
Auftragsdurchführung etwa erforderlicher Druckunterlagen und von ihm veranlasster
Entwürfe und ähnlicher zusätzlicher Arbeiten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Auftraggeber als Schadenspauschale
Verzugszinsen in Höhe von 8 % jährlich über dem Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank, mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 10 % jährlich.
Der Nachweis eines höheren oder aber eines geringeren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kommt spätestens in Zahlungsverzug,
wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung oder Zahlungsaufstellung Ausgleich leistet.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur insoweit zu,
als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von ihm anerkannt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
(5) Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers sind wir berechtigt, die weitere Auftragsdurchführung
ohne Rücksicht auf ein vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
der Vergütung und der Begleichung aller sonstigen fälligen Verbindlichkeiten
des Auftraggebers abhängig zu machen.
§ 6 Mängelgewährleistung und Haftung
(1) Die Mängelgewährleistungsbestimmungen betreffen ausschließlich den
in Auftrag gegebenen Gegenstand (die Anzeige, die Beilage).
(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der Auftragsdurchführung
unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der
Auftragsdurchführung, bei Anzeigenaufträgen spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige, schriftlich zu rügen; hiernach
sind verspätete Mängelrügen ausgeschlossen. Im übrigen gilt insoweit §
377 HGB. Sämtliche Mängelgewährleistungsansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist
von einem Jahr.
(3) Bei Anzeigenaufträgen und Aufträgen zur Beilegung bzw. Einheftung
von Werbeprospekten in Druckschriften stellt ein zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung
eingetretener Rückgang der Auflage der belegten Druckschrift gegenüber
der in unseren bei Vertragsschluss geltenden Media-Informationen ausgewiesenen
Auflage um bis zu 15 % noch keinen Mangel dar.
(4) Mängel eines Teils der Auftragsdurchführung berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Auftragsdurchführung, es sei denn, der mangelfreie
Teil wäre für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse.
(5) Im Falle einer fristgerechten und begründeten Mängelrüge sind wir
zur Nacherfüllung auf unsere Kosten berechtigt. Bei unverhältnismäßig
hohen Kosten kann die Nacherfüllung verweigert werden. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen, unzumutbar oder wurde sie verweigert, so kann der Auftraggeber
nach seiner Wahl entweder vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der
Vergütung entsprechend dem Ausmaß des Mangels oder Schadenersatz im Rahmen
der nachfolgenden Absätze 6 und 7 oder aber, wenn er den Mangel selbst
beseitigt, Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen.
(6) Für Fehler in die Auftragsdurchführung eingeschalteter Dritter haften
wir nur bis zur Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen diese Dritten. Wir
sind in einem solchen Falle berechtigt, Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
durch Abtretung der uns zustehenden An - sprüche gegen diese Dritten zu
erfüllen. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, so stehen dem Auftraggeber
weitere Gewährleistungsansprüche uns gegenüber nur dann zu, wenn diese
Dritten einem mit schlüssiger Be - gründung versehenen Gewährleistungsverlangen
des Auftraggebers nicht nachkommen.
(7) Für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Auftragsdurchführung
oder anderer Pflichtverletzungen gilt: Wir haften nicht für Schäden, die
nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Auftraggebers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Körper-
und Gesundheitsschäden sowie ferner nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden.
§ 7 Rückgabe von Unterlagen
Sämtliche im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangten oder hergestellten
Unterlagen und sonstige Gegenstände werden auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers auf dessen Kosten herausgegeben. Unsere Pflicht zur
Aufbewahrung dieser Unterlagen und sonstigen Gegenstände endet drei Monate
nach Auftragsdurchführung.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
(1) Erfüllungsort ist 53909 Zülpich.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand
Euskirchen vereinbart. Dasselbe gilt, wenn es sich bei dem Auftraggeber
um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt oder wenn der
Auftraggeber keinen eigenen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
hat.
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften unberührt.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, rechtlich zulässige
Neuregelung zu vereinbaren.
(5) Für alle in diesem Dokument nicht besonders geregelten Bedingungen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der AGB für das Druckgewerbe.
Zülpich, Januar 2015
Diese AGB können Sie sich auch als PDF hier herunterladen: download
AGB
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